Wir haben in den Verhandlungen zum Gebäudeenergiegesetz (GEG) fundamentale Änderungen für ein gutes, praxistaugliches und technologieoffenes Gesetz erreicht. Denn um Klimaneutralität im Gebäudebereich zu erreichen, müssen alle dafür geeigneten Heiz-Technologien zulässig sein. Es gibt keinen Eingriff in bestehendes Eigentum, funktionierende Heizungen können ohne Einschränkung weiter betrieben und bei Bedarf repariert werden. |
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