Fundamentale Änderungen beim Gebäudeenergiegesetz beschlossen

Wir haben in den Verhandlungen zum Gebäudeenergiegesetz (GEG) fundamentale Änderungen für ein gutes, praxistaugliches und technologieoffenes Gesetz erreicht. Denn um Klimaneutralität im Gebäudebereich zu erreichen, müssen alle dafür geeigneten Heiz-Technologien zulässig sein. Es gibt keinen Eingriff in bestehendes Eigentum, funktionierende Heizungen können ohne Einschränkung weiter betrieben und bei Bedarf repariert werden. 
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